In der Presse:

"Bei 100 Prozent Rabatt braucht man nicht mehr viel zu rechnen - denn dort ist das Fondskaufen kostenlos. (...) "Das Rad lässt sich nicht mehr zurückdrehen", erläutert Raimund Tittes von fondsdiscount.com. Wie alle Discounter vermittelt er zwischen Kunden und Abwicklungsplattformen wie der reinen Fondsbank ebase, die zur Commerzbank Gruppe gehört. ebase hat ein sehr gutes Online-Angebot, auf das die Kunden dann direkt zugreifen können", so Tittes" (Juli 2006)

"Die meisten deutschen Investmentfonds gibt es bei den Discountern mit 100Prozent Rabatt.(...)
Das lohnt sich, denn je nach Renditeerwartung macht das die Wertentwicklung eines ganzen Jahres aus.(...) Internet-Adressen: (...)www.fondsdiscount.com (...)" (Feb 2006)


"Templeton, Fidelity & Co. - VL-Sparpläne mit ausländischen Fonds erhalten Anleger im Netz.(...)
'Wir haben uns mit einem Extraservice unter www.vl-fondsvergleich.de spezialisiert', sagt Raimund Tittes von der Kölner InveXtra AG. Dort können sich Anleger eine Liste der am besten bewerteten Fonds aussuchen." (Mai 2005)


"Der in den meisten Fällen günstigste Weg zur Investition in Fonds führt über Fondsvermittler. (...)Besonders niedrige Mindestanlagesummen für die Ersteinzahlung verlangen dagegen (...) Invextra" (03/2004)

"Noch preiswerter kommen Schnäppchenjäger bei einigen Fondsvermittlern zum Zug. Spezialisten wie (...) InveXtra haben den Ausgabeaufschlag oft komplett gestrichen." (9.12.2004)

"Wer ein Modell mit Direktrabatt bevorzugt, der kann über Invextra 6.400 Fonds zum pauschalen Ausgabeaufschlag von einem Prozent kaufen - unabhängig vom Anlagevolumen und bereits ab 100 EURO pro Fonds.
Zudem haben die Kölner gleich mehrere Beratungsvarianten im Angebot." (Mai 2004)


"Vermittler wie die InveXtra AG nutzen die neuen Möglichkeiten, über Fondsplattformen sehr günstig einkaufen zu können, exzessiv und werden von "Finanztest" bejubelt, weil sie die alteingesessenen Direktbanken ausstechen. InveXtra bietet 6.400 Fonds mit einem Rabatt von bis zu 80 Prozent an." (Ausgabe 2/2004)
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Auch staatlich geförderte Produkte, wie die betriebliche Altersvorsorge, die Riesterfonds und auch die Rüruprente (auch Basisvorsorge genannt), können in Zukunft eine zusätzliche attraktive Anlageform sein. Sie bieten bereits in der Sparphase den Vorteil, die Beiträge zum Teil steuer- und sozialabgabenbefreit anzulegen. Dazu kommt, dass während der Ansparphase sämtliche Erträge aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen sowie insbesondere Umschichtungen abgeltungssteuerfrei bleiben.

Wie hoch die jeweilige Steuerersparnis am Anfang ist und wie viel am Ende zu versteuern ist, hängt von dem jeweiligen Produkt und dem individuellen Steuersatz in der Anspar- und Rentenphase ab. Die verschiedenen Vorsorgeaufwendungen können jeweils extra als Sonderausgabenabzug im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung in unterschiedlicher Höhe abgesetzt werden und werden nicht miteinander verrechnet. Die unterschiedlichen Vorsorgeaufwendungen werden entsprechend dem sogenannten Drei-Schichtenmodell unterteilt.



Tipp 1: Riester-Fonds als Steuerschlupfloch   

In der Ansparphase können Beiträge zu Riester-Produkten als Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 2.100 Euro pro Person im Jahr von der Steuer abgesetzt werden. In der Auszahlungsphase erfolgt die nachgelagerte Besteuerung der Renteneinkünfte mit dem zukünftigen persönlichen Steuersatz. Dividenden, Zinsen und Kursgewinne während der Ansparphase bleiben steuerfrei. Die Riester-Produkte sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen, werden ab 2009 interessanter.

Eigene Beiträge zu Riester-Fonds, die nicht staatlich mit Riesterzulagen gefördert sind, werden steuerlich entsprechend der Auszahlung entweder wie Kapitallebens- oder Rentenversicherungen behandelt. Dazu gehören Beiträge die über dem Höchstbeitrag von 2.100 Euro pro Jahr liegen und Beiträge von nicht förderfähigen Zielgruppen wie Selbständige, Freiberufler etc., die nicht staatlich gefördert werden. Erträge aus eigenen Beiträgen zu Riester-Fonds, die nicht staatlich mit Riesterzulagen gefördert sind, werden nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, sofern der Riesterfonds mindestens 12 Jahre bis mindestens zum 60. Lebensjahr läuft. Sofern der Vertrag diese Voraussetzungen nicht erfüllt, fällt 25% Abgeltungssteuer an. Bei späterer Wahl der Auszahlung als Rente erfolgt sogar die günstige Ertragsanteilsbesteuerung. Das Gute: Diese nichtgeförderten Beiträge zu Riesterfonds können alle Steuerzahler nutzen, auch Selbständige und Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Apotheker, Ärzte u.a., die ansonsten nicht unmittelbar förderberechtigt sind.

>> Fordern Sie unseren umfassenden Vergleich und Empfehlungen für Riester-Fonds mit nebenstehendem Formular an!


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Tipp 2: Rürup Fonds Rente als Steuerschlupfloch   

In der Ansparphase gilt der progressive Sonder-Ausgabenabzug der Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 66% von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete im Jahr! Der abzugfähige Betrag steigt jährlich um 2%. Es erfolgt die nachgelagerte Besteuerung der anteiligen Renteneinkünfte zum zukünftig gültigem Steuersatz. Die anteiligen steuerpflichtigen Renteneinkünfte steigen für den jeweiligen Renteneintrittsjahrgang jährlich von 56% in 2008 um 2% auf bis zu 100% für den Renteneintrittsjahrgang im Jahr 2040. Die Rürup-Fonds-Produkte sind von der Abgeltungssteuer nicht direkt betroffen. Sie werden dadurch noch interessanter, da Anleger abgeltungssteuerfreie Umschichtungen von Fonds innerhalb des Versicherungsmantels durchführen können! Bei frühzeitiger Kündigung vor dem 60. Lebensjahr fällt allerdings Abgeltungssteuer auf den Ertrag an.

>> Fordern Sie unseren umfassenden Vergleich und Empfehlungen für Rürup-Fonds mit obenstehendem Formular an!


Tipp 3: Betriebliche Altersvorsorge mit Fonds als Steuerschlupfloch   

In der Ansparphase sind die Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung frei von Steuern und Sozialabgaben. Es erfolgt die nachgelagerte Besteuerung der Renteneinkünfte mit dem zukünftigen persönlichen Steuersatz. Die bAV-Produkte sind von der Abgeltungssteuer nicht direkt betroffen. Allerdings werden auch diese 2009 noch interessanter, da Anleger abgeltungssteuerfreie Umschichtungen von Fonds innerhalb des Versicherungsmantels durchführen können! Bei frühzeitiger Kündigung vor dem 60. Lebensjahr fällt jedoch Abgeltungssteuer auf den Ertag an.

>> Fordern Sie unseren umfassenden Vergleich und Empfehlungen für bAV Produkte mit Fonds mit obenstehendem Formular an!


Tipp 4: Betriebliches Lebensarbeitszeitkonto mit Fonds ("Frührenten-Modell")   

In der Ansparphase sind die Beiträge zu betrieblichen Lebensarbeitszeitkonten (LZK) frei von Steuern und Sozialabgaben. Es erfolgt die Besteuerung der Auszahlungen ab dem 55. Lebensjahr mit dem zukünftig gültigen persönlichen Steuersatz. Es fallen ebenfalls nachträglich erst die Sozialabgaben an. Während der Ansparphase sind lediglich 5% der Dividenden und Kursgewinne aus Aktien- und Aktienfonds innerhalb der Kapitalgesellschaft des Arbeitgebers zu versteuern. Die LZK-Produkte für Mitarbeiter von Kapitalgesellschaften sind von der Abgeltungssteuer nicht direkt betroffen. Allerdings werden auch LZK-Produkte für Mitarbeiter dadurch noch interessanter, da abgeltungssteuerfreie Umschichtungen von Fonds innerhalb des LZK durchgeführt werden können! Deswegen sollten Arbeitnehmer Ihren Arbeitgeber unbedingt auf diese Vorsorge-Variante ansprechen.

>> Fordern Sie unseren umfassenden Vergleich und Empfehlungen für das Lebensarbeitszeitkonto mit Fonds mit obenstehendem Formular an!



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