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Abgeltungssteuer Rechner
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Nur noch
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um der Abgeltungssteuer zu entgehen!
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Wer in diesem Jahr noch in Investmentfonds investiert, spart künftig Steuern!
Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen bleiben auf Dauer steuerfrei, wenn die Anteile
vor dem 1. Januar 2009 erworben und länger als ein Jahr gehalten werden.
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Geben Sie Ihre Anlagedaten ein und sehen Sie, wieviel der Fiskus ab 2009 von Ihrem Gewinn einstreicht.
Annahme: Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird die Abgeltungssteuer nur von dem Teil der Kursgewinne (pauschal 2/3) berechnet,
die nicht als Dividenden und/oder Zinsen bereits fondsintern versteuert wurden. Bei der Berechnung wurde ein Drittel der
Wertsteigerung als ordentliche Erträge (Dividenden, Zinsen) unterstellt - bereits fondsintern versteuert. Das kann bei einzelnen
Fonds unterschiedlich sein.
Sehen Sie selbst wieviel Sie jetzt noch sparen können.
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ERGEBNIS: Sie sparen 34.168,93 EUR, wenn Sie in 2008 noch investieren:
Berechnungsgrundlage: 50000 EUR Einmalanlage, Verzinsung 8% p.a., Anlagedauer 20 Jahre
Investiert in 2008

dauerhaft steuerfrei nach 1 Jahr Spekulationsfrist
Überblick:
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Anlagebetrag |
50.000,00 EUR |
| Endbetrag |
233.047,86 EUR |
| Kursgewinn |
183.047,86 EUR |
| darauf Abgeltungssteuer |
0,00 EUR |
| verbleibendes Vermögen |
233.047,86 EUR |
Sie können den gesamten Verkaufserlös
von 233.047,86 EUR steuerfrei behalten, wenn seit Fondskauf mindestens 1 Jahr vergangen ist
(Spekulationsfrist)
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Investiert ab 1.1.2009


Abgeltungssteuer
verbleibender Verkaufserlös
Überblick:
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Anlagebetrag |
50.000,00 EUR |
| Endbetrag |
233.047,86 EUR |
| Kursgewinn |
183.047,86 EUR |
| darauf Abgeltungssteuer |
34.168,93 EUR |
| verbleibendes Vermögen |
198.878,92 EUR |
Sie zahlen, wenn der Fondskauf nach 1.1.2009 erfolgte,
34.168,93 EUR Abgeltungssteuer (siehe "Grundlagen der Berechnung" weiter unten)
auf den Kursgewinn, wodurch sich der verbleibende Erlös auf 198.878,92 EUR verringert.
GRUNDLAGEN der Berechnung:
- Aus Vereinfachungsgründen wurde für den Abgeltungssteuersatz inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ein Gesamtwert von 28,0 Prozent unterstellt.
- Bei der Berechnung wurde ein Drittel der Wertsteigerung als ordentliche Erträge (Dividenden, Zinsen) unterstellt.
- Ergebnis nach Abzug der Abgeltungssteuer auf den Wertzuwachs.
- Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird die Abgeltungssteuer nur von dem Teil der Kursgewinne (pauschal 2/3) berechnet, die nicht als Dividenden und/oder Zinsen
bereits fondsintern versteuert wurden
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[ 2008 © InveXtra AG| Letztes Update:
09.04.2008 | eMail | Impressum | Kontakt ]
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Anlageentscheidung den jeweils gültigen Verkaufsprospekt und Geschäftsbericht an und vereinbaren einen Beratungstermin mit einem professionellen Anlageberater.
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